Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 2026-09

Der Rahmen für alle Leistungen. Er hält die gemeinsamen Regeln fest; der mit jedem Kunden geschlossene Vertrag regelt die Einzelheiten — Umfang, Betrag, Zeitplan und Dauer.

01

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Leistungen in Grafikdesign und Webentwicklung, die unter der Bezeichnung PurpleLab Design erbracht werden. Sie gelten ab Annahme einer Offerte.

Sie richten sich ausschliesslich an gewerbliche Kunden, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

Der mit dem Kunden geschlossene Vertrag geht diesen Bedingungen vor: Bei Widersprüchen gilt der Vertrag; bei Punkten, die diese Bedingungen nicht oder nur unvollständig regeln, ist ebenfalls der Vertrag massgebend. Diese Bedingungen gelten somit nur, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, ausser sie werden schriftlich angenommen.

Der Kunde darf den Vertrag und die daraus fliessenden Rechte nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Studios übertragen.

02

Offerte und Vertragsschluss

Jede Anfrage erhält eine schriftliche Offerte mit Umfang, Liefergegenständen, Zeitplan und Betrag. Ohne anderslautenden Vermerk ist sie dreissig Tage gültig.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte zustande, E-Mail eingeschlossen. Was nicht darin steht, gehört nicht zum Umfang.

03

Leistungen

Die Leistungen werden nach den Regeln der Kunst und dem Stand der Technik im Zeitpunkt ihrer Ausführung erbracht.

Die Methode richtet sich nach dem Umfang des Projekts. Ablauf, Anzahl der enthaltenen Korrekturläufe und Fristen stehen in der Offerte.

Jede Anfrage ausserhalb des vereinbarten Umfangs wird vor Ausführung gesondert offeriert.

Das Studio darf die Ausführung ganz oder teilweise Dritten übertragen — Druckereien, Entwicklern, Hosting-Anbietern, Fotografen — und bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich.

04

Mitwirkung des Kunden

Der Kunde liefert rechtzeitig die nötigen Elemente: Texte, Bilder, Logos, technische Zugänge und Angaben zu seiner Tätigkeit.

Er sichert zu, über die Rechte an den übergebenen Elementen zu verfügen. Er hält das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die sich auf diese Elemente stützen, einschliesslich Verteidigungskosten.

Verzögerungen durch verspätete Lieferung von Elementen oder ausbleibende Freigaben verschieben den Zeitplan entsprechend.

Bleibt der Kunde mehr als dreissig Tage ohne Antwort auf eine Freigabe- oder Elementanfrage, gilt das Projekt als sistiert. Bereits erbrachte Leistungen sind verrechenbar; die Wiederaufnahme wird neu geplant.

05

Freigabe und Abnahme

Die Liefergegenstände werden dem Kunden zur Freigabe bereitgestellt.

Sie gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innert zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung schriftlich und begründet Vorbehalte anbringt (Art. 370 OR).

Die Anzahl der enthaltenen Korrekturläufe steht in der Offerte. Darüber hinausgehende Korrekturen werden zum dort genannten Stundenansatz verrechnet.

Nach der Abnahme gewünschte Änderungen werden gesondert offeriert.

06

Preise und Zahlung

Die Beträge stehen in der Offerte und verstehen sich in Schweizer Franken. Die anwendbare Mehrwertsteuerregelung wird in der Offerte oder auf der Rechnung genannt.

Der Rechnungsplan und allfällige Anzahlungen stehen in der Offerte.

Der Preis wird mit der Ablieferung fällig. Sind Teillieferungen vereinbart, wird der Preis jedes Teils mit dessen Ablieferung fällig (Art. 372 OR).

Ohne anderslautenden Vermerk sind Rechnungen innert dreissig Tagen ab Datum zahlbar.

Der Kunde darf seine Forderungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios verrechnen, oder wenn seine Forderung anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.

07

Zahlungsverzug

Die Zahlungsfrist gilt als Verfalltag: Mit ihrem Ablauf gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR).

Ab Fälligkeit läuft ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR).

Ab der zweiten Mahnung ist eine Pauschale von CHF 30 pro Mahnung geschuldet. Die tatsächlichen Inkasso- und Betreibungskosten trägt der säumige Kunde (Art. 106 OR).

Solange nicht bezahlt ist, können laufende Leistungen nach schriftlicher Mahnung eingestellt werden. Die vereinbarten Fristen verlängern sich entsprechend; der Kunde kann sich auf diese Verschiebung nicht berufen.

08

Wiederkehrende Leistungen

Monatlich verrechnete Leistungen — Hosting, Domainname, Betreuung, Inhaltsaktualisierungen — werden für die im Vertrag festgelegte Dauer erbracht.

Mindestdauer, Kündigungsfrist und Verlängerung werden im Vertrag mit jedem Kunden festgehalten.

Wiederkehrende Preise können einmal jährlich mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von zwei Monaten angepasst werden. Wer die Anpassung nicht annimmt, kann auf deren Inkrafttreten kündigen.

Bei Verzug kann die Website nach schriftlicher Mahnung und einer Nachfrist von zehn Tagen bis zur Zahlung offline genommen werden.

Bei Vertragsende behält der Kunde die Dateien der Website und die ihm übertragenen Rechte. Die Übertragung von Domainname und Hosting auf ein Konto in seinem Namen wird auf Wunsch organisiert, sobald die fälligen Rechnungen beglichen sind.

09

Rechte an den Arbeiten

Die Nutzungsrechte an den für den Kunden geschaffenen Gestaltungen gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf ihn über, im Umfang und für die Zwecke, die in der Offerte festgehalten sind.

Bis zur vollständigen Bezahlung wird kein Nutzungsrecht eingeräumt: Die gelieferten Gestaltungen, einschliesslich Zwischenständen und Entwürfen, dürfen in keiner Form verwendet werden.

Offene Quelldateien werden übergeben. Bestehende interne Werkzeuge, Vorlagen und Komponenten bleiben Eigentum ihres Urhebers; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht für das betreffende Projekt.

Schriften, Bilder und weitere Elemente unter Drittlizenz unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen, um die sich der Kunde kümmert.

Die Übertragung erfolgt unter Vorbehalt des Referenz- und Werberechts gemäss dem folgenden Abschnitt.

10

Referenz und Werbung

Die für den Kunden ausgeführten Arbeiten dürfen zu Referenz-, Werbe- und Akquisitionszwecken vervielfältigt, gezeigt und verbreitet werden: auf dieser Website, in einem Portfolio, in Präsentationsunterlagen, bei Wettbewerben und Preisverleihungen sowie in der Fachpresse.

Dieses Recht umfasst die Arbeiten selbst sowie Namen und Logo des Kunden, allein zur Bezeichnung der Realisierung. Es ist nicht ausschliesslich, zeitlich unbegrenzt und beidseitig unentgeltlich.

Vor der Veröffentlichung durch den Kunden selbst wird nichts gezeigt, ebenso wenig, was der Kunde schriftlich als vertraulich bezeichnet hat.

Der Kunde kann dieses Recht jederzeit schriftlich widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft und verpflichtet nicht dazu, bereits gedruckte oder verbreitete Träger zurückzuziehen.

11

Hosting und Domainnamen

Werden Hosting und Domainname für den Kunden verwaltet, stützen sie sich auf Dritte. Deren Verfügbarkeit liegt bei diesen Anbietern: Eine dauernde Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

Verwaltet der Kunde Hosting und Domainname selbst, trägt er Kosten und Verantwortung. Eine Übernahmedokumentation wird ihm übergeben.

12

Haftung

Die Haftung für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden kann nicht wegbedungen werden (Art. 100 OR).

Im Übrigen ist die Haftung auf den vom Kunden für die betreffende Leistung tatsächlich bezahlten Betrag beschränkt. Indirekte Schäden — entgangener Gewinn, Datenverlust, Kundenverlust — sind ausgeschlossen.

Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren zwölf Monate nach der Abnahme, vorbehalten absichtlich verschwiegener Mängel.

Für geschäftliche Ergebnisse einer Leistung wird keine Gewähr übernommen: Besucherzahlen, Platzierung in Suchmaschinen oder Umsatz.

Der Kunde haftet für die von ihm veröffentlichten Inhalte und deren Rechtmässigkeit.

13

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf einem unvorhersehbaren und unüberwindbaren Ereignis ausserhalb ihres Einflussbereichs beruht.

Die Fristen ruhen für die Dauer des Hindernisses. Dauert es länger als sechzig Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich beenden; erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.

14

Vertraulichkeit und Daten

Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen vertraulich, unter Vorbehalt des Referenz- und Werberechts.

Die Bearbeitung von Personendaten ist in der Datenschutzerklärung dieser Website beschrieben.

15

Vorzeitige Beendigung

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor Vollendung der Arbeiten beenden. Er bezahlt dann die erbrachten Leistungen und entschädigt das Studio für den vereinbarten Rest gemäss Art. 377 OR. Der Vertrag kann diese Entschädigung im Voraus festlegen.

Bei schwerer Vertragsverletzung einer Partei kann die andere den Vertrag schriftlich beenden, nachdem sie eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt hat.

In jedem Fall bleiben bereits erbrachte Leistungen geschuldet.

16

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Freiburg, unter Vorbehalt zwingender Bestimmungen.

Diese Bedingungen können angepasst werden; massgebend ist die bei Annahme der Offerte geltende Fassung.